Verzendbeleid
1. Liefertermin und Lieferbeschränkungen
Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 28 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut (bei Vorkasse) bzw. nach Vertragsschluss (bei Nachnahme oder Rechnungskauf), sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Lieferzeit angegeben ist.
Sollten für ein Produkt Lieferbeschränkungen bestehen oder sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass ein Produkt aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nur teilweise verfügbar ist, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Bei Naturstein handelt es sich um ein Naturprodukt. Aufgrund von Verfügbarkeit, Abbau, Transport und Herkunft des jeweiligen Natursteins kann es insbesondere bei bestimmten Materialien zu Lieferverzögerungen oder Lieferengpässen kommen.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Soweit die Ware nicht verfügbar ist und wir deshalb vom Vertrag zurücktreten, werden bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich erstattet. Bei nur teilweiser Verfügbarkeit kann der Kunde hinsichtlich der nicht verfügbaren Ware vom Vertrag zurücktreten, soweit gesetzlich zulässig.
2. Versandkosten
Wir behalten uns vor, Artikel mit einem Versandgewicht von weniger als 30 kg per DHL oder einem vergleichbaren Paketdienst zu versenden. Die Versandkosten werden hierfür pauschal auf Grundlage eines Versandgewichts von bis zu 30 kg berechnet.
Die Versandkosten für den Versand per Spedition innerhalb Deutschlands ab einem Versandgewicht von 30 kg betragen:
- 30–50 kg: 129 €
- 50–100 kg: 149 €
- 100–200 kg: 169 €
- 200–300 kg: 189 €
- 300–500 kg: 209 €
- 500–1.000 kg: 259 €
- 1.000–1.500 kg: 350 €
- 1.500–3.000 kg: 410 €
Ein Quadratmeter Naturstein wiegt je nach Material und Ausführung ungefähr 60–70 kg.
Um die Versandkosten möglichst transparent darzustellen, wird das voraussichtliche Gewicht des konfigurierten Produkts im Warenkorb angezeigt. Das dort angezeigte Gewicht kann aufgrund material- und produktionsbedingter Abweichungen vom tatsächlichen Versandgewicht abweichen.
3. Liefer- und Versandbedingungen
3.1 Prüfung der Ware bei Anlieferung
Die Ware ist bei Anlieferung unverzüglich auf äußerlich erkennbare Transportschäden, insbesondere Bruch, Risse, Abplatzungen oder sonstige Beschädigungen zu überprüfen.
Die Prüfung hat nach Möglichkeit vor der Quittierung der Lieferung gegenüber dem Fahrer des Transport- bzw. Speditionsunternehmens zu erfolgen.
Werden bei der Anlieferung äußerlich erkennbare Schäden festgestellt, sind diese auf dem Abliefernachweis bzw. Frachtbrief der Spedition möglichst genau zu vermerken und nach Möglichkeit durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Der Kunde wird gebeten, uns über festgestellte Transportschäden unverzüglich zu informieren.
Bei erheblichen äußerlich erkennbaren Beschädigungen sollte die Annahme der Ware nach Möglichkeit verweigert werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung bei Anlieferung nicht erkennbar waren, bleiben unberührt.
3.2 Keine Abstellgenehmigung
Der Kunde ist nicht berechtigt, dem von uns beauftragten Speditions-, Fracht- oder Paketdienstleister eine Abstellgenehmigung für die bestellte Ware zu erteilen oder diesen anderweitig anzuweisen, die Ware ohne persönliche Übergabe an einem bestimmten Ort abzustellen.
Dies gilt insbesondere für eine Ablage auf dem Grundstück des Kunden, in einer Einfahrt, einem Hof, einer Garage, einem Carport, einer Terrasse oder an einem sonstigen vom Kunden bestimmten Ablageort.
Eine solche Abstellgenehmigung oder Ablageanweisung wird von uns nicht erteilt und nicht genehmigt.
Erteilt der Kunde entgegen dieser Regelung dennoch eine Abstellgenehmigung oder Ablageanweisung, erfolgt die Ablage ausschließlich auf Veranlassung und Verantwortung des Kunden.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Ware, die nach einer vom Kunden veranlassten Ablage entstehen und auf diese Ablage zurückzuführen sind, ist der Kunde verantwortlich, soweit er den jeweiligen Schaden zu vertreten hat und dies gesetzlich zulässig ist.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund einer für die Ware ungeeigneten Ablage entstehen, beispielsweise durch Umkippen, Herunterfallen, Bruch, Rissbildung, Abplatzungen oder sonstige Beschädigungen.
Eine vom Kunden erteilte Abstellgenehmigung oder Ablageanweisung führt nicht dazu, dass wir eine solche Ablage als ordnungsgemäße, von uns veranlasste Zustellung anerkennen.
Der Kunde stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden entgegen dieser Regelung erteilten Abstellgenehmigung oder Ablageanweisung beruhen, soweit der Kunde den jeweiligen Schaden zu vertreten hat.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.3 Art und Umfang der Lieferung
Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung grundsätzlich „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Entladung erfolgt mittels Hubwagen bis zur Bordsteinkante. Der Hubwagen ist nicht geländegängig und benötigt einen festen, ebenen und für das Transportfahrzeug bzw. den Hubwagen geeigneten Untergrund.
Die Verbringung der Ware über die Bordsteinkante hinaus, insbesondere auf das Grundstück des Kunden, in Gebäude, Garagen, Höfe, Gärten oder sonstige private Flächen, ist nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferstelle für das eingesetzte Transportfahrzeug erreichbar und für die vorgesehene Entladung geeignet ist.
3.4 Erfolgloser Zustellversuch
Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden angemessenen zusätzlichen Kosten.
Dies gilt insbesondere, wenn eine persönliche Übergabe aufgrund der Abwesenheit des Kunden nicht möglich ist, die Lieferstelle nicht zugänglich ist oder die für die Entladung erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
4. Hinweise und Besonderheiten bei Naturstein
4.1 Fertigungstoleranzen
Unsere Natursteinprodukte werden individuell nach den vom Kunden angegebenen Maßen und Spezifikationen gefertigt. Aufgrund der Bearbeitung und der Materialeigenschaften des Natursteins kann es zu Fertigungstoleranzen kommen.
Bei bearbeiteten Kanten kann die Fertigungstoleranz je nach Material und Bearbeitungsart etwa 1–3 mm betragen.
4.2 Verwendungszweck
Unsere Produkte sind grundsätzlich für den im jeweiligen Angebot bzw. Produkt beschriebenen Verwendungszweck bestimmt.
Beabsichtigt der Kunde, ein Produkt für einen anderen als den vorgesehenen Verwendungszweck einzusetzen, hat er uns dies vor der Bestellung mitzuteilen. Nur bei vorheriger Mitteilung können wir prüfen, ob die gewünschte Ausführung für den vorgesehenen abweichenden Verwendungszweck geeignet ist.
4.3 Naturbedingte Eigenschaften und Abweichungen
Naturstein ist ein natürlich gewachsenes Material. Jeder Naturstein ist hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung, Aderung und Mineralverteilung individuell.
Die im Onlineshop dargestellten Bilder können daher nicht sämtliche naturbedingten Eigenschaften und Erscheinungsmerkmale des tatsächlich gelieferten Steins wiedergeben. Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung und Oberflächenbild sind materialbedingt und stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern die Ware ansonsten der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Insbesondere können zwischen einzelnen Produkten bzw. einzelnen Lieferungen Farb- und Strukturunterschiede auftreten, wenn diese aus unterschiedlichen Natursteinblöcken gefertigt werden. Wir bemühen uns, zusammen bestellte Produkte optisch so weit wie möglich aufeinander abzustimmen.
Naturbedingte Farbunterschiede, Trübungen, Adern und sonstige charakteristische Merkmale des Natursteins, insbesondere Poren, Einsprengungen, Quarzadern und vergleichbare mineralische Erscheinungen, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
Solche natürlichen Merkmale können von Laien teilweise als gekittete oder ausgebesserte Stellen wahrgenommen werden. Sie sind jedoch Bestandteil des natürlichen Materials und stellen grundsätzlich keine Wertminderung des Steins dar.
Sach- und fachgerechte Kittungen, Verklebungen und Füllungen, die aufgrund der Beschaffenheit des Natursteins oder der Bearbeitung erforderlich oder üblich sind, können Bestandteil der Ware sein und stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie fachgerecht ausgeführt wurden.
4.4 Geschliffene Oberflächen
Geschliffene Natursteinoberflächen können insbesondere bei Betrachtung im Gegenlicht Schleifspuren aufweisen. Je nach Mineralgehalt, Mineralverteilung und Beschaffenheit des jeweiligen Natursteins können innerhalb einer Lieferung unterschiedliche Glanzgrade bzw. Glanzunterschiede auftreten.
Solche material- und bearbeitungsbedingten Erscheinungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und fachgerechte Bearbeitung eingehalten wurden.
4.5 Verwendung im Außenbereich
Naturstein kann im Außenbereich durch Witterung, Verschmutzungen und sonstige Umwelteinflüsse beeinflusst werden.
Insbesondere Flecken oder Verfärbungen durch Laub, Blüten, Pflanzen, Erde, Feuchtigkeit oder sonstige Umwelteinflüsse stellen grundsätzlich keinen von uns zu vertretenden Mangel dar, sofern sie nicht auf eine von uns zu vertretende mangelhafte Beschaffenheit oder Verarbeitung der Ware zurückzuführen sind.
4.6 Pflege und Imprägnierung
Wir empfehlen, Natursteinoberflächen entsprechend ihrer Nutzung und den Herstellerangaben regelmäßig fachgerecht zu reinigen und gegebenenfalls zu imprägnieren.
Eine geeignete Imprägnierung kann dazu beitragen, die Oberfläche vor Verschmutzungen und Flecken zu schützen. Die Eignung eines Pflege- oder Imprägniermittels ist vom Kunden vor der Anwendung anhand der Herstellerangaben und der konkreten Beschaffenheit des Natursteins zu prüfen.
4.7 Maßangaben und Berechnung
Die angebotenen Preise und Maße beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben, Maßen und gegebenenfalls Skizzen.
Das Mindestabrechnungsmaß für Einzelstücke, beispielsweise Fensterbänke und Abdeckungen, beträgt 0,25 m².
Aussparungen und Öffnungen werden bei der Berechnung entsprechend den vereinbarten bzw. tatsächlich erforderlichen Maßen berücksichtigt.
Hinweis zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die nachfolgenden Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern und insbesondere von Privathaushalten unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen (Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, z.B. Paletten, Folien, Kartonagen für Sammelgut etc.)
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (z.B. Großmengenverpackungen)
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z.B. Stoffe und Gemische, die bei einem Vertrieb im Einzelhandel dem Selbstbedienungsverbot unterliegen; Pflanzenschutzmittel, die nur für die Anwendung durch berufliche Anwender nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassen sind; Gemische von Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI); Öle, flüssige Brennstoffe und sonstige ölbürtige Produkte)
Das bei der Lieferung dieses Produktes anfallende Verpackungsmaterial wird ebenfalls von uns unentgeltlich zurückgenommen.
Durch die Rücknahme stellen wir die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher, da dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann.
Es können Endverbraucher das bei der Lieferung anfallende Verpackungsmaterial am tatsächlichen Ort der Lieferung daher dem ausliefernden Unternehmen übergeben.